Regelmäßige Prüfung und Zertifizierung. Hohe Qualitätsstandards für Ihre Aufgaben

Fachbetrieb nach § 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes
Die Horlemann Rohrleitungs- und Anlagenbau GmbH ist geprüfter Fachbetrieb nach § 19 I des Wasserhaushaltsgesetzes. Wir verfügen über qualifiziertes Fachpersonal und die technische Ausrüstung für den Bau von Anlagen zum Transport wassergefährdender Stoffe.
Die kontinuierliche Einhaltung der Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes wird bei uns durch regelmäßige Überprüfungen des TÜV garantiert.


Gütezeichen RAL Kanalbau Gruppe AK 2
Wir garantieren Ihnen die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Instandhaltung von öffentlichen und privaten Abwasserleitungen und –kanälen. Und seit Erhalt des Gütezeichens RAL Kanalbau Gruppe AK2 verlegen wir Abwasserleitungen und -kanäle auch in offener Bauweise einschließlich der entsprechenden Bauwerke.